Leistungen nach dem Pflegeversicherungsergänzungsgesetz gehören selbstverständlich zu unserem Serviceumfang dazu. Diese beziehen sich auf die Bereiche der der Körperpflege, Mobilität, Ernährung oder der Hauswirtschaft:
- Verhinderungs/-Urlaubspflege
- Pflegeberatung nach §37 Absatz 3
- Allgemeine Beratung zur Pflege